Die autonome spanische Region Katalonien, einschließlich der Stadt Barcelona und der beliebten Touristendestination Costa Brava, erhebt - nach Verabschiedung eines im März 2012 genehmigten Gesetzes - seit dem 1. November 2012 eine Tourismussteuer. Diese wird zunächst vom Gast gezahlt und muss anschlieβend vom Vermieter der Ferienunterkunft an die autonome Region abgeführt werden. Anfang des Jahres 2017 hat diese Steuer nun eine deutliche Steigerung erfahren.
Die Tourismusabgabe in Katalonien gilt für jede Art von Ferienunterkunft, seien es Hotels, Selbstversorgerunterkünfte, Jugendherbergen, Campingplätze und Kreuzfahrtschiffe. Auch Ferienwohnungen und -häuser, die für touristische Zwecke vermietet werden, fallen unter die Abgabepflicht, die seit Anfang 2017 eine Steigerung von 246% erfahren hat.
Die katalanische Regierung hofft, mit dieser Steuer jährlich 180 Millionen Euro einzunehmen.
Was ist der Zweck dieser Steuer?
Die Tourismusabgabe dient der Finanzierung des neu gegründeten Touristischen Entwicklungsfonds, der sich aus der katalanischen Tourismusagentur, den örtlichen Tourismusverbänden und den Gemeinden zusammensetzt.
Die Steuer beträgt zwischen 0,45 € bis 2,25 € pro Person und Tag.
Es muss nur bis zu einer Höchstgrenze von 7 Tagen gezahlt werden.
Die Steuer unterliegt einer Mehrwertsteuer von 10% (IVA = spanisch, l'IVA = katalanisch). So rechnet man beispielsweise 0,45 € + 10% = 0,50 € (aufgerundet).
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sind von der Zahlungspflicht ausgenommen, ebenso wie Personen, die an einem Sozialhilfeprogramm der EU teilnehmen.
In Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung sind auch die Katalanen selbst zur Abgabe der Tourismussteuer verpflichtet, wenn Sie in einer Ferienunterkunft der autonomen Region übernachten.
Wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich ist, variiert die Höhe der Steuer nach Art der Unterkunft:
Art der Unterkunft | Barcelona Stadt | übriges Katalonien |
5* Hotel, Luxushotel, Kreuzfahrtschiff (Aufenthalt von mehr als 12 Stunden in einer Stadt), Ferienwohnung und -haus | €2.25/Tag | €2.25/Tag |
4* Superior Hotel, 4* Hotel | €1.10/Tag | €0.90/Tag |
Jugendherberge, Pension, Campingplatz, andere | €0.65/Tag | €0.45/Tag |
Katalonien ist eine der wenigen "Sonne & Strand Destinationen" in Europa, die eine derartige Steuer erhebt. Die Balearischen Inseln mit Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera haben ebenfalls am 01. Juli 2016 eine Steuerregelung für nachhaltigen Tourismus eingeführt. Diese betrifft gleichermaβen Besucher, wie Bewohner. Und auch Valencia denkt über eine vergleichbare Regelung nach.
Andere Regionen in Spanien, insbesondere Andalusien, Madrid und die Kanaren, sowie weitere Mittelmeer-Anrainer werden genau beobachten, wie die Urlauber auf die katalanische Tourismusabgabe und die neu umgesetzte Balearen-Ökotourismussteuer reagieren.